Bielefeld

ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für […]

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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Ausbildungsfahrlehrer §§16 und 35 FahrlG

Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter ausbilden – eine verantwortungsvolle Aufgabe, die pädagogisches Können, Erfahrung und Fachwissen erfordert.Sowohl Fahrschulleiterinnen und -leiter als auch angestellte Fahrlehrkräfte können sich zur Ausbildungsfahrlehrerin bzw. zum Ausbildungsfahrlehrer qualifizieren. 📋 Voraussetzungen für Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer Zusätzlich gilt: Der Fahrschulinhaber oder die Fahrschulinhaberin muss selbst über die Ausbildungsberechtigungverfügen – auch dann, wenn er oder sie nicht selbst ausbildet. 🏫 Voraussetzungen

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Grundkurs Seminarleiter

Der Seminarleiter-Grundkurs bildet den ersten Schritt zur Qualifikation als ASF-Seminarleiterin oder -Seminarleiter. In diesem viertägigen Lehrgang werden die pädagogischen, kommunikativen und methodischen Grundlagenvermittelt, um Aufbauseminare sicher und zielgerichtet zu leiten. Sie lernen, Gruppenprozesse zu verstehen, Lernmotivation zu fördern und Teilnehmende souverän durch schwierige Gesprächssituationen zu führen. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 765,00

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Seminarleiter Einweisung ASF

Wer Aufbauseminare (ASF) durchführen möchte, benötigt eine spezielle Qualifikation. Unsere Seminarleiter-Einweisung vermittelt das notwendige Fachwissen und pädagogische Know-how, um Fahrschülerinnen und Fahrschüler in besonderen Aufbauseminaren professionell zu begleiten. Der Lehrgang besteht aus vier Tagen Grundkurs Seminarleiter und vier Tagen Programmkurs ASF. 🔹 Teilnahmevoraussetzungen Mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in Theorie und Praxis der Klassen B/BE und A innerhalb der letzten fünf Jahre. 🎓 Der Programmkurs ASF baut

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Fortbildung Dolomiten

Fahrlehrer Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG 📘 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Die Grundlage bildet § 53 Abs. 1 FahrlG. 🗓 FortbildungsumfangInnerhalb von vier Jahren ist nachzuweisen• eine zusammenhängende dreitägige Fortbildungoder• vier einzelne Fortbildungstage im selben Zeitraum ⏱ FristenDie Frist beginnt jeweils am 31.12. des Erteilungsjahres und endet

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ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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