Bielefeld

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie […]

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Fahrlehrer-Ausbildung Klasse CE

🚛 Ausbildung zur Fahrlehrerlaubnis CE (Lkw mit Anhänger) Die Ausbildung zur Fahrlehrerlaubnis CE am Verkehrs-Institut bereitet Sie umfassend und praxisnah darauf vor, Lkw-Fahrende der Klassen C und CE professionell auszubilden. Sie erwerben fundierte fachliche, pädagogische und rechtliche Kenntnisse, um Fahrschüler sicher, strukturiert und verantwortungsvoll auf den CE-Führerschein vorzubereiten. Neben der eigenen Fahrpraxis stehen Didaktik, Methodik,

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Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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BWL – Fahrschul-Betriebswirtschaft §18 Abs. 1 Nr.5 FahrlG

🏫 Unternehmensführung Fahrschule Vor der Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschaftsseminars mit 70 Unterrichtsstunden gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Seminar erwerben Sie das notwendige betriebswirtschaftliche und rechtliche Wissen, um Ihre Fahrschule erfolgreich zu gründen, zu führen und wirtschaftlich zu steuern. 📘 Themenübersicht Kriterien der Standortwahl Rechtsformen einer Fahrschule Fahrschulerlaubnis und Behördenkontakte Wettbewerbsrecht und Investitionsplanung Aufzeichnungen gemäß Fahrlehrerrecht

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