Bielefeld

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Zwei Abschlüsse in einem Seminar: Diese kombinierte Fortbildung erfüllt sowohl die Anforderungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG als auch nach § 7 BKrFQV.Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden beide Zertifikate. Die Fortbildung richtet sich an engagierte CE-Fahrlehrkräfte und umfasst aktuelle Themen aus der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise moderne Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht.Dozentinnen und Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der BKF-Weiterbildung […]

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Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt

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ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt

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Ausbildungsfahrlehrer §§16 und 35 FahrlG

Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter ausbilden – eine verantwortungsvolle Aufgabe, die pädagogisches Können, Erfahrung und Fachwissen erfordert.Sowohl Fahrschulleiterinnen und -leiter als auch angestellte Fahrlehrkräfte können sich zur Ausbildungsfahrlehrerin bzw. zum Ausbildungsfahrlehrer qualifizieren. 📋 Voraussetzungen für Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer Zusätzlich gilt: Der Fahrschulinhaber oder die Fahrschulinhaberin muss selbst über die Ausbildungsberechtigung verfügen – auch dann, wenn er oder sie nicht selbst ausbildet. 🏫

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt

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Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs.1 FahrlG Rückmeldefahrt

Rückmeldefahrt für älter werdende VerkehrsteilnehmendeImmer wieder ein Thema – zu alt zum Fahren?!Die Rückmeldefahrt ein sinnvolles Angebot für ältere AutofahrerInnen um sicher, verantwortungsvoll mobil zu bleiben und so das Unfallrisiko zu senken. Das haben Studien bestätigt. Es kann nicht zielführend sein, dass jeder ab einem bestimmten Alter seinen Führerschein abgeben sollte.Erfahren Sie an diesem Fortbildungstag

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Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

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