Bielefeld

BWL – Fahrschul-Betriebswirtschaft §18 Abs. 1 Nr.5 FahrlG

🏫 Unternehmensführung Fahrschule Vor der Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschaftsseminars mit 70 Unterrichtsstunden gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Seminar erwerben Sie das notwendige betriebswirtschaftliche und rechtliche Wissen, um Ihre Fahrschule erfolgreich zu gründen, zu führen und wirtschaftlich zu steuern. 📘 Themenübersicht Kriterien der Standortwahl Rechtsformen einer Fahrschule Fahrschulerlaubnis und Behördenkontakte Wettbewerbsrecht und Investitionsplanung Aufzeichnungen gemäß Fahrlehrerrecht […]

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ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

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Ausbildungsfahrlehrer §§16 und 35 FahrlG

Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter ausbilden – eine verantwortungsvolle Aufgabe, die pädagogisches Können, Erfahrung und Fachwissen erfordert.Sowohl Fahrschulleiterinnen und -leiter als auch angestellte Fahrlehrkräfte können sich zur Ausbildungsfahrlehrerin bzw. zum Ausbildungsfahrlehrer qualifizieren. 📋 Voraussetzungen für Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer Zusätzlich gilt: Der Fahrschulinhaber oder die Fahrschulinhaberin muss selbst über die Ausbildungsberechtigungverfügen – auch dann, wenn er oder sie nicht selbst ausbildet. 🏫 Voraussetzungen

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Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

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Ausbildungsfahrlehrer §§16 und 35 FahrlG

Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter ausbilden – eine verantwortungsvolle Aufgabe, die pädagogisches Können, Erfahrung und Fachwissen erfordert.Sowohl Fahrschulleiterinnen und -leiter als auch angestellte Fahrlehrkräfte können sich zur Ausbildungsfahrlehrerin bzw. zum Ausbildungsfahrlehrer qualifizieren. 📋 Voraussetzungen für Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer Zusätzlich gilt: Der Fahrschulinhaber oder die Fahrschulinhaberin muss selbst über die Ausbildungsberechtigungverfügen – auch dann, wenn er oder sie nicht selbst ausbildet. 🏫 Voraussetzungen

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BWL – Fahrschul-Betriebswirtschaft §18 Abs. 1 Nr.5 FahrlG

🏫 Unternehmensführung Fahrschule Vor der Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschaftsseminars mit 70 Unterrichtsstunden gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Seminar erwerben Sie das notwendige betriebswirtschaftliche und rechtliche Wissen, um Ihre Fahrschule erfolgreich zu gründen, zu führen und wirtschaftlich zu steuern. 📘 Themenübersicht Kriterien der Standortwahl Rechtsformen einer Fahrschule Fahrschulerlaubnis und Behördenkontakte Wettbewerbsrecht und Investitionsplanung Aufzeichnungen gemäß Fahrlehrerrecht

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Grundkurs Seminarleiter

Der Seminarleiter-Grundkurs bildet den ersten Schritt zur Qualifikation als ASF-Seminarleiterin oder -Seminarleiter. In diesem viertägigen Lehrgang werden die pädagogischen, kommunikativen und methodischen Grundlagenvermittelt, um Aufbauseminare sicher und zielgerichtet zu leiten. Sie lernen, Gruppenprozesse zu verstehen, Lernmotivation zu fördern und Teilnehmende souverän durch schwierige Gesprächssituationen zu führen. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 765,00

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