Bielefeld

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie […]

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG Weiterlesen »

Fahrlehrer-Ausbildung Klasse A

Werde Fahrlehrer/in Klasse A – Deine Karriere auf zwei Rädern! Du liebst das Motorradfahren und möchtest deine Begeisterung an andere weitergeben? Dann ist die Fahrlehrerausbildung Klasse A am Verkehrs-Institut mit Standorten in Bielefeld, Düsseldorf, Unna und Herne genau das Richtige für dich! Mit dieser zusätzlichen Fahrlehrerlaubnis erweiterst du nicht nur dein Tätigkeitsfeld, sondern bringst mehr

Fahrlehrer-Ausbildung Klasse A Weiterlesen »

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG Weiterlesen »

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG Weiterlesen »

Fahrlehrer-Ausbildung Klasse CE

🚛 Ausbildung zur Fahrlehrerlaubnis CE (Lkw mit Anhänger) Die Ausbildung zur Fahrlehrerlaubnis CE am Verkehrs-Institut bereitet Sie umfassend und praxisnah darauf vor, Lkw-Fahrende der Klassen C und CE professionell auszubilden. Sie erwerben fundierte fachliche, pädagogische und rechtliche Kenntnisse, um Fahrschüler sicher, strukturiert und verantwortungsvoll auf den CE-Führerschein vorzubereiten. Neben der eigenen Fahrpraxis stehen Didaktik, Methodik,

Fahrlehrer-Ausbildung Klasse CE Weiterlesen »

Fahrlehrer-Ausbildung Klasse A

Werde Fahrlehrer/in Klasse A – Deine Karriere auf zwei Rädern! Du liebst das Motorradfahren und möchtest deine Begeisterung an andere weitergeben? Dann ist die Fahrlehrerausbildung Klasse A am Verkehrs-Institut mit Standorten in Bielefeld, Düsseldorf, Unna und Herne genau das Richtige für dich! Mit dieser zusätzlichen Fahrlehrerlaubnis erweiterst du nicht nur dein Tätigkeitsfeld, sondern bringst mehr

Fahrlehrer-Ausbildung Klasse A Weiterlesen »

FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG Weiterlesen »

ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG Weiterlesen »

FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss. 💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für

FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG Weiterlesen »

Nach oben scrollen