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Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG

28. Juni

Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).

Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.

Kosten
Seminarkosten 200,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

Details

Datum:
28. Juni
Veranstaltungskategorien:
,

Veranstalter

Verkehrsinstitut Bielefeld
Telefon
0521-2994-0
E-Mail
bielefeld@verkehrs-institut.de
Veranstalter-Website anzeigen

Veranstaltungsort

Verkehrsinstitut Bielefeld
Furtwänglerstraße 52
Bielefeld, 33604 Deutschland
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Telefon
0521-2994-0
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