Förderungen

Bildungscheck:

Unter dem Motto “Zukunft braucht Bildung” fördert das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere solche Unternehmens- und Arbeitskulturen, die sich am Prinzip „Gute Arbeit!“ orientieren und wirksame Impulse im Weiterbildungsbereich setzen. Der Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ist dafür ein zentrales ein Angebot. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte wie auch Unternehmen. Das Land Nordrhein-Westfalen gibt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss von 50% für die Weiterbildung von Mitarbeitern*innen bis maximal 500,00 €.

Möglich wäre der Zuschuss auch für die Module der Berufskraftfahrer-Qualifikation, das Fahrschul-Betriebswirtschaftsseminar, die Seminarleiter-Einweisung oder bei der Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis auf die Klassen A, CE und DE. Pflichtweiterbildungen (z. B. § 53 FahrlG- oder ASF-/FES-Fortbildungsseminare) sind nicht förderfähig.
Alle wichtigen Informationen finden Sie unter: www.weiterbildung.nrw.de

Agentur für Arbeit
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungs-Gutschein

Die Ausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden. Weitere Informationen zum Bildungsgutschein:

www.arbeitsagentur.de

Bildungsprämie

Förderkonditionen

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist eine mindestens
15-stündige Erwerbstätigkeit pro Woche und die Nichtüberschreitung
folgender Einkommensgrenzen: max. 20.000 € p. a. bei
Alleinstehenden oder max. 40.000 € p. a. bei gemeinsam Veranlagten
unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, die im Einkommensteuerbescheid
oder durch einen vergleichbaren Nachweis belegbar sind.
Weitere formale Voraussetzung für die Förderung ist der Besuch einer
Beratungsstelle.
Auf der Webseite www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose
Hotline 0800-262 30 00 erfahren Sie schnell, wo sich Ihre nächste
Beratungsstelle befindet.

Was wird gefördert?
Förderung der Ausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG (MEISTER-BAFöG)

Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 40% als Zuschuss und zu 60% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Unterhaltsförderung wird zusätzlich gewährt, wenn nach Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse (Familie, Lebens-/Ehepartner) die Förderkriterien erfüllt werden. Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei. Der Darlehensbetrag wird dann in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € über einen Zeitraum von max. 10 Jahren zurückgezahlt.

Die Antragsstellung richten Sie bitte entsprechend Ihres Wohnsitzes an: www.meister-bafoeg.info
Info-Hotline Tel.: 0800 – MBAFOEG, Tel.: 0800-622 36 34 (kostenfrei)
Informationsbroschüre “Meister-BAföG” – Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) als PDF zum Download unter www.bmbf.de

Weitere Informationen unter www.aufstiegsbafoeg.info.


Förderung für Bundeswehrangehörige
Für Zeitsoldat*innen ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD): www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd


Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Unfall-Versicherungsträger, z.B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Nord und die Bundesagentur für Arbeit, gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.

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