Förderungen

Bildungscheck:

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds einen Zuschuss in Höhe von 50% der Lehrgangskosten für
die Weiterbildung von Mitarbeitern bis max. 500 €. Pflichtweiterbildungen
sind nur bedingt förderfähig.
Grundsätzlich möglich ist auch ein Zuschuss für die Erweiterung der
Fahrlehrerlaubnis auf die Klassen A, CE oder DE, für die Seminare
Ausbildungsfahrlehrer und Fahrschulbetriebswirtschaft oder für die
Einweisung zum Erwerb einer Seminarerlaubnis.
Die für Sie zuständige örtliche Beratungsstelle finden Sie unter
www.bildungsscheck.de > > Beratungsstelle vor Ort.

Agentur für Arbeit und Deutsche Rentenversicherung:

Die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung können
unter Umständen die Ausbildung zum Fahrlehrer fördern.

Bildungsprämie

Förderkonditionen

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist eine mindestens
15-stündige Erwerbstätigkeit pro Woche und die Nichtüberschreitung
folgender Einkommensgrenzen: max. 20.000 € p. a. bei
Alleinstehenden oder max. 40.000 € p. a. bei gemeinsam Veranlagten
unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, die im Einkommensteuerbescheid
oder durch einen vergleichbaren Nachweis belegbar sind.
Weitere formale Voraussetzung für die Förderung ist der Besuch einer
Beratungsstelle.
Auf der Webseite www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose
Hotline 0800-262 30 00 erfahren Sie schnell, wo sich Ihre nächste
Beratungsstelle befindet.

Was wird gefördert?
Mit der Bildungsprämie werden grundsätzlich solche Weiterbildungsmaßnahmen
gefördert, welche für die Ausübung der aktuellen oder
einer zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige
Kenntnisse sowie Fähigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern.
Weitere Informationen unter www.aufstiegsbafoeg.info.

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