ASF-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

Verkehrsinstitut Düsseldorf Münsterstraße 241, Düsseldorf, Deutschland

Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

FES-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

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Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG

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Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG). Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten 200,00 € Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG

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Fahrlehreranwärter ausbilden Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden. Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht Weiterlesen…

FES-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

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Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

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Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis Weiterlesen…

Fahrschul-Betriebswirtschaft § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

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Unternehmensführung Fahrschule Vor Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschafts-Seminars (70 Unterrichtsstunden) vorgeschrieben. Themenübersicht Kriterien der Standortwahl, Rechtsformen einer Fahrschule, Fahrschulerlaubnis und Behörden, Wettbewerbsrecht, Investitionsbedarf, Aufzeichnungen gemäß Fahrlehrerrecht, Werbung, Buchführung, steuerliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen, Steuervorauszahlungen, Rechnungsstellung, Personalwesen, Versicherungen. Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten Weiterlesen…

Klasse CE-Fortbildung in Kombination mit BKF-Ausbilder-Fortbildung

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Diese Fortbildung findet in Zusammenarbeit mit der KAS-Kraftfahrer-Ausbildungsstätte in Kleve statt. Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG, bzw. nach § 7 BKrFQV. Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer beide Zertifikate. Die Fortbildung für ambitionierte CE-Ausbilder umfasst aktuelle Themen der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise neue Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Weiterlesen…

Info-Tag Düsseldorf (online)

Online

(Beginn 10:00 Uhr) Angesichts der sich stetig wandelnden Gegebenheiten in unserem Verkehrswesen hat der Beruf des Fahrlehrers eine zunehmend bedeutende Rolle eingenommen. Insbesondere in den Klassen BE sowie den Erweiterungsklassen CE und DE besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach qualifizierten Fahrlehrern. Wir laden Sie herzlich ein, unsere Informationsveranstaltungen Weiterlesen…

§ 53 Abs. 1 FahrlG in Grevenbroich

Neben den bekannten Fortbildungen bei uns in Düsseldorf bieten wir auch Veranstaltungen mit speziellen Fahr-Sicherheitstrainings (SHT) für Fahrlehrer an. Dazu kooperieren wir mit dem ADAC in Grevenbroich und der VIR Verkehrsinstitut Reinhold Group und nutzen deren Trainingsgelände und Räumlichkeiten. Termine April 11.04.24 - 13.04.24 in Grevenbroich Juni 27.06.24 - 29.06.24 Weiterlesen…

ASF-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

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Die 1-Tages Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Fristbeginn ist grundsätzlich nach dem 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende der 31.12. des 2. Jahres. Kosten Seminarkosten je Kurs 200,00 € Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 190,00 €

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG

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Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG). Verpflegung Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss. Kosten Seminarkosten 200,00 € Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

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