Bielefeld

ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt […]

ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG Weiterlesen »

Seminarleiter Grundkurs

Der Seminarleiter-Grundkurs bildet den ersten Schritt zur Qualifikation als ASF-Seminarleiterin oder -Seminarleiter.In diesem viertägigen Lehrgang werden die pädagogischen, kommunikativen und methodischen Grundlagenvermittelt, um Aufbauseminare sicher und zielgerichtet zu leiten.Sie lernen, Gruppenprozesse zu verstehen, Lernmotivation zu fördern und Teilnehmende souverän durch schwierige Gesprächssituationen zu führen. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: je Kurs 765,00 € · 735,00

Seminarleiter Grundkurs Weiterlesen »

ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt

ASF-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG Weiterlesen »

Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs.1 FahrlG

Zwei Abschlüsse in einem Seminar: Diese kombinierte Fortbildung erfüllt sowohl die Anforderungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG als auch nach § 7 BKrFQV.Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden beide Zertifikate. Die Fortbildung richtet sich an engagierte CE-Fahrlehrkräfte und umfasst aktuelle Themen aus der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise moderne Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht.Dozentinnen und Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der BKF-Weiterbildung

Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs.1 FahrlG Weiterlesen »

FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt

FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG Weiterlesen »

Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs.1 FahrlG Rückmeldefahrt

Rückmeldefahrt für älter werdende VerkehrsteilnehmendeImmer wieder ein Thema – zu alt zum Fahren?!Die Rückmeldefahrt ein sinnvolles Angebot für ältere AutofahrerInnen um sicher, verantwortungsvoll mobil zu bleiben und so das Unfallrisiko zu senken. Das haben Studien bestätigt. Es kann nicht zielführend sein, dass jeder ab einem bestimmten Alter seinen Führerschein abgeben sollte.Erfahren Sie an diesem Fortbildungstag

Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs.1 FahrlG Rückmeldefahrt Weiterlesen »

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG Weiterlesen »

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG Weiterlesen »

Fahrlehrer-Ausbildung Klasse DE

Werde Fahrlehrer/in Klasse DE – Die Königsklasse der Fahrausbildung! Möchtest du deine Karriere als Fahrlehrer/in auf das nächste Level heben? Mit der Fahrlehrerausbildung Klasse DE am Verkehrs-Institut spezialisierst du dich auf die Ausbildung von Busfahrer/innen im Personenverkehr. Hier bist du überwiegend in der Erwachsenenbildung tätig und vermittelst nicht nur Fahrkompetenz, sondern auch ein hohes Maß an Sicherheitsbewusstsein und

Fahrlehrer-Ausbildung Klasse DE Weiterlesen »

Nach oben scrollen