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Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

11. September @ 8:00 - 13. September @ 17:00

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2 Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.

Themen

  • Berufsständische Neuerungen und verkehrsrechtliche Fragen
  • Der Fahrlehrerberuf: Mehr als nur ein Job?
  • E-Mobilität: Aktuelles und Perspektiven
  • Qualitätsmerkmale eines guten Unterrichts in Theorie und Praxis
  • Fahrschul-Marketing und moderne Unterrichtsmethoden
  • Automatisiertes Fahren, Fahrerassistenzsysteme
  • E-Prüf-Protokoll und Fahraufgabenkatalog

Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.

Kosten
Seminarkosten 450,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 430,00 €

Details

Beginn:
11. September @ 8:00
Ende:
13. September @ 17:00
Veranstaltungskategorien:
,

Veranstalter

Verkehrsinstitut Unna
Telefon
02303-9596100
E-Mail
Unna@verkehrs-institut.de
Veranstalter-Website anzeigen

Veranstaltungsort

Verkehrsinstitut Unna
Rudolf-Diesel-Straße 55
Unna, 59425 Deutschland
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Telefon
02303-9596100
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