Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Verkehrs-Institut Bielefeld

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

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Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2 Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.

Preise für die Unterkunft im WALDHOTEL BRAND’S BUSCH auf Anfrage

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Date And Time

16.12.2024 to
18.12.2024
 

Anmeldeschluss

02.12.2024
 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

 

Event Tags

 
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