![Verkehrs-Institut Bielefeld](https://verkehrs-institut.de/wp-content/uploads/2024/05/Bielefeld-Hauptbild.jpg)
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrlG
43 43 people viewed this event.
Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§53 Abs. 3 FahrlG).
Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.
Kosten
Seminarkosten 200,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €