Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG

Verkehrs-Institut Unna

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG

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Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).

Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.

Kosten
Seminarkosten 200,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

Zusätzliche Details

Expiry Date - 03.12.2024

Expiry Time - 00:00

Die Anmeldung zur Veranstaltung ist geschlossen.
 

Datum und Uhrzeit

04.12.2024 bis
04.12.2024
 

Enddatum der Anmeldung

02.12.2024
 

Standort

 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

 

Event Tags

 
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