Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG
196 196 Personen haben diese Veranstaltung gesehen.
Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).
Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.
Kosten
Seminarkosten 200,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €
Zusätzliche Details
Expiry Date - 03.12.2024
Expiry Time - 00:00