Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG

Verkehrs-Institut Unna

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG

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Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).

Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.

Kosten
Seminarkosten 200,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €

9 spots left
 

Date And Time

04.12.2024 to
04.12.2024
 

Anmeldeschluss

18.11.2024
 

Ort

 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

 

Event Tags

 
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