Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG
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Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle 1-tägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).
Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.
Kosten
Seminarkosten 200,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 190,00 €