Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrlG
14 14 Personen haben diese Veranstaltung gesehen.
Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 FahrlG haben alle 4 Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.
Die Frist zur Teilnahme an der nächsten Fortbildung beginnt mit Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.
Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.
Kosten
Seminarkosten 210,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 200,00 €
Zusätzliche Details
Expiry Date - 04.11.2024
Expiry Time - 00:00