Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Verkehrs-Institut Unna

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

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Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann
der 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2 Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen
nach § 53 Abs. 1 FahrlG.

Themen

  • Berufsständische Neuerungen und verkehrsrechtliche Fragen
  • Der Fahrlehrerberuf: Mehr als nur ein Job?
  • E-Mobilität: Aktuelles und Perspektiven
  • Qualitätsmerkmale eines guten Unterrichts in Theorie und Praxis
  • Fahrschul-Marketing und moderne Unterrichtsmethoden
  • Automatisiertes Fahren, Fahrerassistenzsysteme
  • E-Prüf-Protokoll und Fahraufgabenkatalog

Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.

Kosten
Seminarkosten 450,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 430,00 €

20 spots left
 

Date And Time

10.12.2024 to
12.12.2024
 

Anmeldeschluss

25.11.2024
 

Ort

 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

 

Event Tags

 
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