Einweisung zur Fahrschulüberwachung

Personen, die im Bereich der Fahrschulüberwachung tätig werden möchten, sind gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 17 FahrlG in Verbindung mit § 15 DV-FahrlG verpflichtet, vor Aufnahme dieser Tätigkeit an einer 9-tägigen Einweisungteilzunehmen.
In dieser Einweisung erhalten Sie das notwendige rechtliche, organisatorische und fachliche Wissen, um Fahrschulen kompetent und rechtssicher zu überwachen. Thematisiert werden unter anderem die gesetzlichen Grundlagen der Fahrschulausbildung, typische Abläufe bei Fahrschulüberwachungen sowie praktische Fragestellungen aus der Aufsichtspraxis.
📅 Termin: 21.09. – 01.10.2026
🕘 Uhrzeit: täglich 08:30 – 15:45 Uhr
📍 Ort: Verkehrs-Institut Herne
Für wen ist dieser Lehrgang geeignet?
Die Voraussetzungen für den Einsatz als Überwachungsperson ergeben sich aus § 15 DV-FahrlG.
Der Lehrgang richtet sich insbesondere an:
🚗 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung, deren letzte Überprüfungen nach § 51 FahrlG ohne oder nur mit geringfügigen Beanstandungen verlaufen sind und die keine verantwortliche Position in einem Fahrlehrerverband innehaben.
📋 Andere geeignete Personen mit eintragungsfreiem Führungszeugnis, eintragungsfreiem Auszug aus dem Fahreignungsregister, entsprechenden fachlichen und pädagogisch-didaktischen Kenntnissen sowie einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B.
🏛️ Bedienstete der zuständigen Behörden, die von der zuständigen Dienststelle bestimmt werden und über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.
☕️ Verpflegung
Während der Veranstaltung stehen Mittagessen sowie Getränke zur Verfügung.
📜 Teilnahmebescheinigung
Die Teilnahmebescheinigung wird nach Zahlungseingang und vollständiger Anwesenheit am Ende der Einweisung ausgehändigt.
👉 Jetzt anmelden und sich optimal auf die Tätigkeit im Bereich der Fahrschulüberwachung vorbereiten.
Additional Details
Expiry Date - 22.09.2026