Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

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Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.
Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).
Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung.

☕️ Verpflegung & Kosten

Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.
💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder

👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!
Bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und sichern Sie Ihre Ausbildungsberechtigung durch regelmäßige Weiterbildung.

Additional Details

Windrive Workshop ID - L_IQf3GiS0a9JcSbw2DtLg

Event Course ID - atkOUMHKQY2W9CL5rct9oQ

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Datum und Uhrzeit

09.12.2026 bis
09.12.2026
 

Ort

 

Veranstaltungsarten

 

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