Ausbildungsfahrlehrer §§16 und 35 FahrlG
Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter ausbilden – eine verantwortungsvolle Aufgabe, die pädagogisches Können, Erfahrung und Fachwissen erfordert.
Sowohl Fahrschulleiterinnen und -leiter als auch angestellte Fahrlehrkräfte können sich zur Ausbildungsfahrlehrerin bzw. zum Ausbildungsfahrlehrer qualifizieren.
📋 Voraussetzungen für Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mindestens drei Jahren
- Teilnahme an einem fünftägigen Einweisungsseminar gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG innerhalb der letzten zwei Jahre
Zusätzlich gilt: Der Fahrschulinhaber oder die Fahrschulinhaberin muss selbst über die Ausbildungsberechtigungverfügen – auch dann, wenn er oder sie nicht selbst ausbildet.
🏫 Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule
- Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG) oder
- Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)
☕️ Verpflegung & Kosten
Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.
💶 Kosten: 810,00 € · 770,00 € für BVF-Mitglieder
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Begleiten Sie zukünftige Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer auf ihrem Weg und stärken Sie Ihre eigene pädagogische und fachliche Expertise.
Additional Details
Windrive Workshop ID - GAw_kpR8R5WUAtcfDyG1og
Event Course ID - ofse7rE6RbSrSPFJjj0jtg