Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG

Verkehrs-Institut Unna

Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG

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Fahrlehreranwärter ausbilden
Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden.

Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren
  • Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG

Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet.

Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule

  • Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis seit mind. zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG) oder
  • Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und mind. zwei Jahre im Besitz der Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)

Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.

Kosten
Seminarkosten 790,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 750,00 €

9 spots left
 

Date And Time

07.10.2024 to
11.10.2024
 

Anmeldeschluss

30.09.2024
 

Ort

 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

 

Event Tags

 
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