Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG
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Fahrlehreranwärter ausbilden
Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer werden.
Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren
- Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet.
Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule
- Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis seit mind. zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG) oder
- Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und mind. zwei Jahre im Besitz der Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)
Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.
Kosten
Seminarkosten 790,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 750,00 €