ASF- Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

ASF- Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

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Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben.

Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres.

☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.
💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder

👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und sichern Sie Ihre Qualifikation als Seminarleiterin oder Seminarleiter.

Additional Details

Windrive Workshop ID - NP-2fB54T6yB_2wn3IX7ag

Event Course ID - Ir7JGo5cS1CvLKK1H0aNQA

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@verkehrs-institut.de widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

Datum und Uhrzeit

03.11.2026 bis
03.11.2026
 

Ort

 

Veranstaltungskategorie

 
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