
ASF-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG
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Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben.
Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres.
☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.
💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder
👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!
Bleiben Sie auf dem neuesten Stand und sichern Sie Ihre Qualifikation als Seminarleiterin oder Seminarleiter.
Additional Details
Windrive Workshop ID - z3naGwZ8RyK5284vQ9sO8A
Event Course ID - xzXYkpZlR1WL2qqG7SbotQ