Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
Zuständig für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis ist die Erlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, diese ist in der Regel das Straßenverkehrsamt bzw. die Führerscheinstelle. Der Sachbearbeiter hat sich, bevor er Sie zur Prüfung zulassen kann, davon zu überzeugen, dass Sie die Voraussetzungen für die gewünschte Fahrlehrerlaubnis erfüllen. Nach bestandener Fahrlehrerprüfung wird Ihnen von dieser Erlaubnisbehörde die Anwärterbefugnis bzw. die unbefristete Fahrlehrerlaubnis ausgehändigt.
Dieses Verfahren kennen Sie in ähnlicher Form von Ihrem Führerscheinerwerb, denn auch hier mussten Sie einen Antrag stellen, der nach Überprüfung durch die Behörde zum TÜV / DEKRA zur Abnahme der Führerscheinprüfung weitergeleitet wurde.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag auf Erteilung der Anwärterbefugnis/Fahrlehrerlaubnis so früh wie möglich zu stellen, da der erste Prüfungsteil (die fahrpraktische Prüfung) bereits ab dem dritten Monat des Lehrgangs stattfindet, und dafür die Zulassung zur Prüfung bereits vorliegen muss.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Die Adressen der Prüfungskommissionen:
Für Bielefeld und Unna:
Bezirksregierung Detmold
Fahrlehrerprüfungsausschuss
Postfach
32754 Detmold
Für Düsseldorf:
Bezirksregierung Köln
Fahrlehrerprüfungsausschuss
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Hier können Sie sich einen Musterantrag als ausfüllbares PDF herunterladen.
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