Ausbildungsfahrlehrer §§16 und 35 FahrlG
Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter ausbilden – eine verantwortungsvolle Aufgabe, die pädagogisches Können, Erfahrung und Fachwissen erfordert.Sowohl Fahrschulleiterinnen und -leiter als auch angestellte Fahrlehrkräfte können sich zur Ausbildungsfahrlehrerin bzw. zum Ausbildungsfahrlehrer qualifizieren. 📋 Voraussetzungen für Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer Zusätzlich gilt: Der Fahrschulinhaber oder die Fahrschulinhaberin muss selbst über die Ausbildungsberechtigungverfügen – auch dann, wenn er oder sie nicht selbst ausbildet. 🏫 Voraussetzungen […]
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