Unna

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Zwei Abschlüsse in einem Seminar: Diese kombinierte Fortbildung erfüllt sowohl die Anforderungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG als auch nach § 7 BKrFQV.Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden beide Zertifikate. Die Fortbildung richtet sich an engagierte CE-Fahrlehrkräfte und umfasst aktuelle Themen aus der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise moderne Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht.Dozentinnen und Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der BKF-Weiterbildung […]

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Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs.1 FahrlG mit SHT A

Diese dreitägige Fortbildung erfüllt die gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 53 Abs. 1 FahrlG und kombiniert Theorie mit einem praxisnahen Sicherheitstraining Klasse B. 📚 Fortbildungsumfang Innerhalb von vier Jahren ist nachzuweisen• eine zusammenhängende dreitägige Fortbildungoder• vier einzelne Fortbildungstage Mit diesem Angebot erfüllen Sie drei Fortbildungstage am Stück. 🎓 Bonusregelung Seminarleiter und Ausbildungsfahrlehrer erhalten bis zu zwei

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Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

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Klasse CE-Fortbildung in Kombination mit BKF-Ausbilder-Fortbildung

Zwei Abschlüsse in einem Seminar: Diese kombinierte Fortbildung erfüllt sowohl die Anforderungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG als auch nach § 7 BKrFQV.Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden beide Zertifikate. Die Fortbildung richtet sich an engagierte CE-Fahrlehrkräfte und umfasst aktuelle Themen aus der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise moderne Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht.Dozentinnen und Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der BKF-Weiterbildung

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Fahrschul-Betriebswirtschaft § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

🏫 Unternehmensführung Fahrschule Vor der Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschaftsseminars mit 70 Unterrichtsstunden gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Seminar erwerben Sie das notwendige betriebswirtschaftliche und rechtliche Wissen, um Ihre Fahrschule erfolgreich zu gründen, zu führen und wirtschaftlich zu steuern. 📘 Themenübersicht Kriterien der Standortwahl Rechtsformen einer Fahrschule Fahrschulerlaubnis und Behördenkontakte Wettbewerbsrecht und Investitionsplanung Aufzeichnungen gemäß Fahrlehrerrecht

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Ausbildungsfahrlehrer §§16 und 35 FahrlG

Fahrlehreranwärterinnen und -anwärter ausbilden – eine verantwortungsvolle Aufgabe, die pädagogisches Können, Erfahrung und Fachwissen erfordert.Sowohl Fahrschulleiterinnen und -leiter als auch angestellte Fahrlehrkräfte können sich zur Ausbildungsfahrlehrerin bzw. zum Ausbildungsfahrlehrer qualifizieren. 📋 Voraussetzungen für Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer Zusätzlich gilt: Der Fahrschulinhaber oder die Fahrschulinhaberin muss selbst über die Ausbildungsberechtigungverfügen – auch dann, wenn er oder sie nicht selbst ausbildet. 🏫 Voraussetzungen

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Klasse CE-Fortbildung in Kombination mit BKF-Ausbilder-Fortbildung

Zwei Abschlüsse in einem Seminar: Diese kombinierte Fortbildung erfüllt sowohl die Anforderungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG als auch nach § 7 BKrFQV.Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden beide Zertifikate. Die Fortbildung richtet sich an engagierte CE-Fahrlehrkräfte und umfasst aktuelle Themen aus der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise moderne Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht.Dozentinnen und Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der BKF-Weiterbildung

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Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

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Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

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Fahrschul-Betriebswirtschaft § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

🏫 Unternehmensführung Fahrschule Vor der Eröffnung oder Übernahme einer Fahrschule ist der Besuch eines Fahrschul-Betriebswirtschaftsseminars mit 70 Unterrichtsstunden gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Seminar erwerben Sie das notwendige betriebswirtschaftliche und rechtliche Wissen, um Ihre Fahrschule erfolgreich zu gründen, zu führen und wirtschaftlich zu steuern. 📘 Themenübersicht Kriterien der Standortwahl Rechtsformen einer Fahrschule Fahrschulerlaubnis und Behördenkontakte Wettbewerbsrecht und Investitionsplanung Aufzeichnungen gemäß Fahrlehrerrecht

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