Herne

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Zwei Abschlüsse in einem Seminar: Diese kombinierte Fortbildung erfüllt sowohl die Anforderungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG als auch nach § 7 BKrFQV.Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden beide Zertifikate. Die Fortbildung richtet sich an engagierte CE-Fahrlehrkräfte und umfasst aktuelle Themen aus der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise moderne Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht.Dozentinnen und Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der BKF-Weiterbildung […]

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Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Zwei Abschlüsse in einem Seminar: Diese kombinierte Fortbildung erfüllt sowohl die Anforderungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG als auch nach § 7 BKrFQV.Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden beide Zertifikate. Die Fortbildung richtet sich an engagierte CE-Fahrlehrkräfte und umfasst aktuelle Themen aus der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise moderne Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht.Dozentinnen und Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der BKF-Weiterbildung

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Fahrlehrertreff Nr.2 (Motorradedition)

🏍️ Einladung zum 2. Fahrlehrertreff – Start in die Motorradsaison 2026 Die Motorradsaison steht in den Startlöchern und damit auch die perfekte Gelegenheit, wieder zusammenzukommen. Gemeinsam lässt sich mehr erreichen, weil wir voneinander lernen können. Deshalb laden wir euch herzlich zu unserem zweiten Fahrlehrertreff am Standort Herne ein. Passend zum Saisonstart sind besonders alle Motorradfahrer eingeladen, mit dem

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FES-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt

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FES-Fortbildungen § 53 Abs. 2 FahrlG

Seminarleiterinnen und Seminarleiter für ASF und FES sind verpflichtet, alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Kenntnisse zu Methodik, Pädagogik und rechtlichen Grundlagen stets aktuell bleiben. Der Fristbeginn ist grundsätzlich der 31. Dezember des Erteilungsjahres, das Fristende der 31. Dezember des zweiten Jahres. ☕️ Verpflegung: Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: je Kurs 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt

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Ausbildungsfahrlehrer-Fortbildung §53 Abs. 3 FahrlG

Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder 👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!Bleiben Sie

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Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Fahrlehrer Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG 📘 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Die Grundlage bildet § 53 Abs. 1 FahrlG. 🗓 FortbildungsumfangInnerhalb von vier Jahren ist nachzuweisen• eine zusammenhängende dreitägige Fortbildungoder• vier einzelne Fortbildungstage im selben Zeitraum ⏱ FristenDie Frist beginnt jeweils am 31.12. des Erteilungsjahres und endet

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Seminarleiter Grundkurs

Der Seminarleiter-Grundkurs bildet den ersten Schritt zur Qualifikation als ASF-Seminarleiterin oder -Seminarleiter.In diesem viertägigen Lehrgang werden die pädagogischen, kommunikativen und methodischen Grundlagenvermittelt, um Aufbauseminare sicher und zielgerichtet zu leiten.Sie lernen, Gruppenprozesse zu verstehen, Lernmotivation zu fördern und Teilnehmende souverän durch schwierige Gesprächssituationen zu führen. ☕️ Verpflegung & Kosten Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.💶 Kosten: je Kurs 765,00 € · 735,00

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Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Fahrlehrer Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG 📘 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Die Grundlage bildet § 53 Abs. 1 FahrlG. 🗓 FortbildungsumfangInnerhalb von vier Jahren ist nachzuweisen• eine zusammenhängende dreitägige Fortbildungoder• vier einzelne Fortbildungstage im selben Zeitraum ⏱ FristenDie Frist beginnt jeweils am 31.12. des Erteilungsjahres und endet

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