Einweisung zur Fahrschulüberwachung
Personen, die im Bereich der Fahrschulüberwachung tätig werden möchten, sind gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 17 FahrlG in Verbindung mit § 15 DV-FahrlG verpflichtet, vor Aufnahme dieser Tätigkeit an einer 9-tägigen Einweisungteilzunehmen. In dieser Einweisung erhalten Sie das notwendige rechtliche, organisatorische und fachliche Wissen, um Fahrschulen kompetent und rechtssicher zu überwachen. Thematisiert werden unter anderem die gesetzlichen Grundlagen der Fahrschulausbildung, […]
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