Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG + SHT

Diese dreitägige Fortbildung erfüllt die gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 53 Abs. 1 FahrlG und kombiniert Theorie mit einem praxisnahen Sicherheitstraining Spezial. 📚 Fortbildungsumfang Innerhalb von vier Jahren ist nachzuweisen• eine zusammenhängende dreitägige Fortbildungoder• vier einzelne Fortbildungstage Mit diesem Angebot erfüllen Sie drei Fortbildungstage am Stück. 🎓 Bonusregelung Seminarleiter und Ausbildungsfahrlehrer erhalten bis zu zwei Fortbildungstage […]

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