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Verkehrs-Institut – fahren lehren lernen
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Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäfts­bedingungen.

Vertragsbedingungen für Lehrgänge, Seminare, Fortbildungen und Bildungsmaßnahmen der Unternehmensgruppe Verkehrs-Institut.

Auf einen Blick

01Geltungsbereich02Zustandekommen des Vertrages03Lehrgangsinhalte und Durchführung04Zahlungsbedingungen05Nebenkosten06Rücktritt / Stornierung07Kündigung08Maßnahmenabbrüche und Umbuchungen09Absage oder Verlegung von Lehrgängen10Regeln für Teilnehmer11Prüfungen und Zulassung12Fördermaßnahmen nach SGB II / SGB III13Unterkunft und Verpflegung (nur Standort Bielefeld)14Datenschutz15Haftung16Vertragsgestaltung17Digitale Lehrgangsunterlagen18Salvatorische Klausel

01Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lehrgänge, Seminare, Fortbildungen und Bildungsmaßnahmen der UNTERNEHMENSGRUPPE VERKEHRS-INSTITUT sowie der zur Unternehmensgruppe gehörenden Standorte und Gesellschaften.

1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3 Soweit gesetzliche Regelungen zwingend entgegenstehen, gehen diese den vorliegenden AGB vor.

02Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Ausbildungsvertrag kommt zustande, sobald der Aufnahmeantrag durch das Verkehrs-Institut schriftlich bestätigt wird.

2.2 Der Teilnehmer erhält mit der Bestätigung eine Durchschrift des Vertrages.

2.3 Der jeweilige Lehrplan sowie organisatorische Hinweise sind Bestandteil des Vertrages.

2.4 Der aktuelle Stundenplan mit Unterrichts- und Pausenzeiten wird rechtzeitig bekanntgegeben.

03Lehrgangsinhalte und Durchführung

3.1 Das Verkehrs-Institut vermittelt den gesamten Lehrstoff entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie dem jeweiligen Lehrplan.

3.2 Die Ausbildung erfolgt nach dem jeweils geltenden Fahrlehrergesetz sowie den dazu erlassenen Rechtsverordnungen.

3.3 Die Lehrgangskosten umfassen die Vermittlung der Kompetenzbereiche gemäß gültigem Rahmenlehrplan.

3.4 Der Ausbildungsabschnitt Reflexionswoche/-tage ist nicht Bestandteil dieses Vertrages, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.5 Gesetzliche Änderungen oder Änderungen von Verordnungen, die Anpassungen der Ausbildung erforderlich machen, sind von beiden Vertragsparteien anzuerkennen. Entstehende Mehr- oder Minderkosten sind entsprechend auszugleichen.

3.6 Örtliche, terminliche oder organisatorische Änderungen des Lehrgangsablaufs bleiben vorbehalten, soweit hierdurch das Lehrgangsziel nicht beeinträchtigt wird.

3.7 Versäumte Unterrichts- oder Ausbildungsstunden begründen keinen Anspruch auf Nachholung oder Kostenerstattung, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

04Zahlungsbedingungen

4.1 Die Lehrgangskosten werden mit Lehrgangsbeginn fällig.

4.2 Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Verkehrs-Institut.

4.3 Dies gilt insbesondere bei Förderungen durch:

Bundeswehr/BFD; Agentur für Arbeit; Jobcenter; Rentenversicherungsträger; Amt für Ausbildungsförderung, sonstige Kostenträger

4.4 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen wird der gesamte offene Betrag sofort fällig und mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.

4.5 Das Verkehrs-Institut ist bei fortgesetztem Zahlungsverzug nach vorheriger Fristsetzung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

05Nebenkosten

5.1 Gebühren und Kosten von Behörden oder Prüfstellen sind nicht Bestandteil der Lehrgangskosten.

5.2 Dies betrifft insbesondere:

Zulassungsgebühren; Prüfungsgebühren; Kosten für Fahrerlaubnisklassen; sonstige behördliche Gebühren

5.3 Allgemeine Verwaltungs- und Bearbeitungskosten des Verkehrs-Instituts sind in den Lehrgangskosten enthalten.

06Rücktritt / Stornierung

6.1 Allgemeine Regelungen

Stornierungen und Kündigungen bedürfen der Schriftform per E-Mail oder Brief.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der schriftliche Zugang beim Verkehrs-Institut.

6.2 1-Tages-Seminare

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn: kostenfrei

bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: 25 % der Lehrgangskosten

danach sowie bei Nichtteilnahme: 100 % der Lehrgangskosten

6.3 Mehrtages-Seminare

bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn: kostenfrei

bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Lehrgangskosten

danach sowie bei Nichtteilnahme: 100 % der Lehrgangskosten

6.4 Fahrlehrerausbildungen Klasse BE, A, CE und DE

bis 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn: kostenfrei

danach sowie bei Nichtteilnahme: pauschale Summe in Höhe von 1.750,00 €.

6.5 Nachweis geringeren Schadens

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkehrs-Institut kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.6 Förderung nach SGB II / SGB III

Wird eine beantragte Förderung nach SGB II oder SGB III nicht bewilligt, entstehen keine Rücktrittskosten.

Teilnehmer mit Förderung nach SGB II oder SGB III können nach Rücksprache mit dem Kostenträger kostenfrei kündigen.

Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses kann der Vertrag mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises fristlos beendet werden.

07Kündigung

7.1 Der Ausbildungsvertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB.

7.2 Eine außerordentliche Kündigung ohne wichtigen Grund nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.

7.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

08Maßnahmenabbrüche und Umbuchungen

8.1 Maßnahmenabbrüche

Bei Maßnahmenabbrüchen gelten folgende Regelungen:

Erfolgt der Abbruch innerhalb des Einführungsmonats, ist eine pauschale Summe in Höhe von 1.750,00 € zu entrichten.

Erfolgt der Abbruch nach dem ersten Monat, ist die anteilige Gesamtsumme der Maßnahme zu begleichen.

Berechnungsgrundlage: Gesamtsumme der Maßnahme dividiert durch die Gesamtdauer des Lehrgangs in Monaten, multipliziert mit der Anzahl der tatsächlich absolvierten Monate.

8.2 Lehrmittel

Bereits ausgehändigte Lehr- und Lernmittel sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

8.3 Umbuchungen

Im Falle einer Umbuchung können bereits geleistete Zahlungen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten verrechnet werden.

09Absage oder Verlegung von Lehrgängen

9.1 Höhere Gewalt, insbesondere:

Naturkatastrophen

Pandemien

behördliche Anordnungen

technische Störungen

sonstige unvorhersehbare Ereignisse

entbinden das Verkehrs-Institut für die Dauer der Störung von seinen Verpflichtungen.

9.2 Ausfallender Unterricht wird nachgeholt. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

9.3 Muss ein Lehrgang aus organisatorischen Gründen verschoben werden, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, sofern der neue Lehrgangsbeginn nicht später als 6 Monate nach dem ursprünglich geplanten Termin liegt.

10Regeln für Teilnehmer

10.1 Krankheit oder Unfall sind unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests mitzuteilen.

10.2 Spätestens zwei Wochen nach Eintritt eines Krankheitsfalles ist eine Regelung über die Fortsetzung des Lehrgangs zu treffen.

10.3 Kann der Teilnehmer dauerhaft krankheitsbedingt nicht mehr am Lehrgang teilnehmen, ist dies durch ärztliches Attest nachzuweisen. In diesem Fall ist die anteilige Gesamtsumme der Maßnahme zu begleichen. (Berechnungsgrundlage siehe Punkt 8) Überzahlungen werden erstattet.

10.4 Unruhestiftung, erhebliche Unterrichtsstörungen, Verstöße gegen die Hausordnung oder gegen Anweisungen des Lehrpersonals berechtigen das Verkehrs-Institut zum Ausschluss vom Lehrgang.

10.5 Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Kostenminderung besteht in diesem Fall nicht.

10.6 Schäden, die dem Verkehrs-Institut durch schuldhafte Verstöße entstehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.

10.7 Jeder Wohnsitzwechsel ist unverzüglich mitzuteilen.

10.8 Alle Teilnehmer sind gesetzlich haftpflichtversichert.

11Prüfungen und Zulassung

11.1 Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Fahrlehrerprüfung zu erfüllen.

11.2 Die Anmeldung zur Prüfung ist nicht Bestandteil des Vertrages.

11.3 Bei Nichtzulassung oder Nichtbestehen der Prüfung bestehen keine Ansprüche gegen das Verkehrs-Institut.

11.4 Eine Teilnahmebescheinigung wird nur ausgestellt, wenn sämtliche Verpflichtungen erfüllt wurden.

11.5 Nach vollständiger Teilnahme an einem Seminar oder Lehrgang sowie vollständiger Begleichung der Lehrgangskosten erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung.

12Fördermaßnahmen nach SGB II / SGB III

12.1 Geförderte Teilnehmer haben vor Lehrgangsbeginn eine gültige Kostenzusage vorzulegen.

12.2 In den Lehrgangskosten enthaltene Lern- und Lehrmittel werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart ist.

12.3 Lernmittel, die nicht ausdrücklich als Leihgabe gekennzeichnet sind, gehen in das Eigentum des Teilnehmers über.

12.4 Für Leihgaben kann eine Kaution verlangt werden.

12.5 Fehlzeitenregelungen richten sich zusätzlich nach den Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers.

12.6 Das Verkehrs-Institut ist berechtigt, Fehlzeiten, Leistungsstände und Prüfungsergebnisse an den jeweiligen Kostenträger zu übermitteln.

13Unterkunft und Verpflegung (nur Standort Bielefeld)

13.1 Unterkunft und Verpflegung sind monatlich im Voraus zu zahlen.

13.2 Eine Kündigung ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.

13.3 Der Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung ist nicht übertragbar.

13.4 Nicht in Anspruch genommene Verpflegung wird nicht erstattet.

13.5 Die Vollpension umfasst wöchentlich: 4 x Frühstück; 4 x Mittagessen; 4 x Abendessen

13.6 Tierhaltung sowie elektrische Haushaltsgeräte im Zimmer sind untersagt.

13.7 Die Anmeldung von Rundfunk- oder Fernsehgeräten obliegt dem Teilnehmer.

14Datenschutz

14.1 Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden durch die jeweils veranstaltende Gesellschaft der Unternehmensgruppe Verkehrs-Institut ausschließlich zum Zwecke der Lehrgangsdurchführung gespeichert und verarbeitet.

14.2 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

14.3 Personenbezogene Daten werden insbesondere nicht verkauft, vermietet oder eingetauscht.

14.4 Das Verkehrs-Institut ist berechtigt, Teilnehmer über neue Dienstleistungen, Lehrgänge oder organisatorische Änderungen innerhalb der Unternehmensgruppe Verkehrs-Institut zu informieren.

14.5 Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einverstanden.

14.6 Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf:

unentgeltliche Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung

der gespeicherten personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

15Haftung

15.1 Das Verkehrs-Institut haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

15.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

16Vertragsgestaltung

16.1 Individualabsprachen bedürfen der Schriftform.

16.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

16.3 Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.

17Digitale Lehrgangsunterlagen

17.1 Digitale Lehrgangsunterlagen werden über Microsoft Teams oder vergleichbare Plattformen bereitgestellt.

17.2 Der Zugriff besteht während der Lehrgangsdauer sowie für weitere 8 Wochen nach Lehrgangsende.

17.3 Danach werden die Zugänge einschließlich der Unterlagen gelöscht.

18Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Verkehrs-Institut – fahren lehren lernen

Aus- und Weiterbildung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer – getragen von den Berufsverbänden in NRW und Niedersachsen.

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