Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrIG
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Seit dem 1. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrerinnen und -fahrlehrer eine Fortbildungspflicht.
Innerhalb von vier Jahren ist der Besuch einer spezialisierten eintägigen Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).
Die Veranstaltung bietet aktuelle Informationen zu rechtlichen, pädagogischen und organisatorischen Themen der Fahrlehrerausbildung.
☕️ Verpflegung & Kosten
Alle Veranstaltungen beinhalten einen Imbiss.
💶 Kosten: 210,00 € · 200,00 € für BVF-Mitglieder
👉 Jetzt anmelden und Fortbildungspflicht erfüllen!
Bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und sichern Sie Ihre Ausbildungsberechtigung durch regelmäßige Weiterbildung.
Additional Details
Expiry Date - 08.12.2025