Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG

Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG

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Fahrlehreranwärter ausbilden
Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer
werden.
Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren
  • Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen
    Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
    Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung
    besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet.
    Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule
  • Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis seit mind.
    zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG) oder
  • Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und mind. zwei Jahre
    im Besitz der Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG

Seminarkosten 810,00€ inkl. Imbiss

Verbandsmitglieder der BVF 770,00€ inkl. Imbiss

Additional Details

Expiry Date - 05.12.2025

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Datum und Uhrzeit

01.12.2025 | 08:30 to
05.12.2025
 

Anmeldeschluss

27.11.2025
 

Ort

 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

 

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