Förderungen
Förderungsmöglichkeiten
Bildungsscheck 2.0
Gute Nachrichten für alle in NRW:
Mit dem Bildungsscheck 2.0 wird deine berufliche Weiterbildung wieder unterstützt.
Du bekommst:
👉 50 % Förderung deiner Weiterbildungskosten
👉 bis zu 500 € pro Jahr
Voraussetzungen:
✔️ Wohnsitz in NRW
✔️ Zu versteuerndes Einkommen bis 50.000 €
✔️ (100.000 € bei gemeinsam Veranlagten)
Gerade jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, in deine Zukunft zu investieren.
Mach den nächsten Schritt – wir unterstützen dich dabei!
Möglich wäre der Zuschuss auch für die Module der Berufskraftfahrer-Qualifikation, das Fahrschul-Betriebswirtschaftsseminar, die Einweisung für Seminarleiter oder bei der Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis auf die Klassen A, CE und DE.
Pflichtweiterbildungen (z. B. § 33a FahrlG- oder ASF-/FES-Fortbildungsseminare) sind nicht förderfähig. Weitere Infos erhalten Sie unter: www.mags.nrw/bildungsscheck
Förderung der Fahrlehrerausbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG
Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 50% als Zuschuss und zu 50% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Weitere Infos erhalten Sie unter: www.aufstiegsbafoeg.de oder über diese Broschüre
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungs-Gutschein
Die Ausbildung zur Fahrlehrerin/zum Fahrlehrer kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungs-Gutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Abhängig von den persönlichen Verhältnissen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden. Mehr erfahren
Förderung für Bundeswehrangehörige
Für Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD): https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd oder schauen Sie in diese Broschüre
Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Westfalen/ Nordrhein/ Braunschweig-Hannover und weitere – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten.
Kontaktformular Förderberatung
Sie möchten Fahrlehrer/in werden und suchen nach Fördermöglichkeiten?
Oder sind Sie Fahrschulinhaber/in und möchten Ihre Mitarbeitenden weiterqualifizieren?
Wir unterstützen Sie dabei! In unserer individuellen Förderberatung prüfen wir gemeinsam, welche finanziellen Hilfen für Ihre Ausbildung oder Weiterbildung infrage kommen.
Füllen Sie einfach das Formular aus – wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!