Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrIG

Verkehrs-Institut Unna

Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrIG

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Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 FahrlG haben alle 4 Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.

Die Frist zur Teilnahme an der nächsten Fortbildung beginnt mit Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.

Seminarkosten 210,00€ inkl. Imbiss

Verbandsmitglieder der BVF 200,00€ inkl. Imbiss

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Datum und Uhrzeit

25.03.2025 bis
25.03.2025
 

Enddatum der Anmeldung

21.03.2025
 

Standort

 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

 

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