Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer §53 Abs. 3 FahrIG
10 10 Personen haben diese Veranstaltung gesehen.
Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 FahrlG haben alle 4 Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.
Die Frist zur Teilnahme an der nächsten Fortbildung beginnt mit Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.
Seminarkosten 210,00€ inkl. Imbiss
Verbandsmitglieder der BVF 200,00€ inkl. Imbiss
Zusätzliche Details
Expiry Date - 03.12.2024
Expiry Time - 00:00