
Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer § 53 Abs. 3 FahrIG
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Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 FahrlG haben alle 4 Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.
Die Frist zur Teilnahme an der nächsten Fortbildung beginnt mit Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.
Verpflegung
Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.
Kosten
Seminarkosten 210,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 200,00 €