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SUMMARY:Fortbildung Dolomiten
DESCRIPTION:Fahrlehrer Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG 📘Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Die Grundlage bildet § 53 Abs. 1 FahrlG.🗓 FortbildungsumfangInnerhalb von vier Jahren ist nachzuweisen• eine zusammenhängende dreitägige Fortbildungoder• vier einzelne Fortbildungstage im selben Zeitraum⏱ FristenDie Frist beginnt jeweils am 31.12. des Erteilungsjahres und endet am 31.12. des vierten Jahres.Die nächste Frist startet nach Ablauf der vorherigen.🎓 BonusregelungSeminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten bis zu zwei Tage Bonus auf die allgemeine Fortbildung.Voraussetzung ist die Teilnahme an insgesamt vier Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.
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