FES-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

Verkehrs-Institut Bielefeld

FES-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG

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Inhaber einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar (ASF) und einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (FES) haben alle zwei Jahre an einer jeweils eintägigen Fortbildung der jeweiligen Erlaubnis teilzunehmen.

Die Frist zur Teilnahme an der nächsten Fortbildung beginnt mit Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.

Seminarkosten je Kurs 210,00€

Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 200,00€

8 spots left
 

Datum und Uhrzeit

19.12.2025 | 08:30 bis
19.12.2025 | 16:30
 

Enddatum der Anmeldung

05.12.2025
 

Standort

 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

 

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