Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG + SHT
Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1.
Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres.
Die Frist zur Teilnahme an der nächsten Fortbildung beginnt mit Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.
Seminarleiter, sowie Ausbildungsfahrlehrer, erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2 Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.
Neben den bekannten Fortbildungen bei uns in Düsseldorf bieten wir auch Veranstaltungen mit speziellen Fahr-Sicherheitstrainings (SHT) für Fahrlehrer an. Dazu kooperieren wir mit dem ADAC in Grevenbroich und der VIR Verkehrsinstitut Reinhold Group und nutzen deren Trainingsgelände und Räumlichkeiten.
Verpflegung
Grevenbroich: Das Fahrsicherheits-Zentrum in Grevenbroich verfügt über eine Gastronomie zur Selbstverpflegung.
Rheinberg: Hier bieten wir Ihnen einen Imbiss inklusive.
Kosten
Seminarkosten 460,00 €
Verbandsmitglieder der BVF 440,00 €
Zusätzliche Details
Expiry Date - 21.01.2025
Expiry Time - 00:00