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SUMMARY:Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG
DESCRIPTION:Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dannder 31.12. des 4. Jahres. Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2 Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagennach § 53 Abs. 1 FahrlG.ThemenBerufsständische Neuerungen und verkehrsrechtliche FragenDer Fahrlehrerberuf: Mehr als nur ein Job?E-Mobilität: Aktuelles und PerspektivenQualitätsmerkmale eines guten Unterrichts in Theorie und PraxisFahrschul-Marketing und moderne UnterrichtsmethodenAutomatisiertes Fahren, FahrerassistenzsystemeE-Prüf-Protokoll und FahraufgabenkatalogVerpflegungAlle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.KostenSeminarkosten 460,00 €Verbandsmitglieder der BVF 440,00 €
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