Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrIG

Verkehrs-Institut Bielefeld

Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrIG

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Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53, Abs. 1 FahrlG (3-tägig)

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres.

Die Frist zur Teilnahme an der nächsten Fortbildung beginnt mit Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.

Seminarleiter, sowie Ausbildungsfahrlehrer, erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2 Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.

Kosten

Seminarkosten: 460,00€ inkl. Imbiss

Verbandsmitglieder der BVF 440,00€

Zusätzliche Details

Expiry Date - 04.11.2024

Expiry Time - 00:00

20 spots left
 

Datum und Uhrzeit

02.06.2025 | 08:30 bis
04.06.2025 | 16:30
 

Enddatum der Anmeldung

19.05.2025
 

Standort

 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

 

Event Tags

 
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