Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrIG
Fahrlehrer-Fortbildung nach § 53, Abs. 1 FahrlG (3-tägig)
Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres.
Die Frist zur Teilnahme an der nächsten Fortbildung beginnt mit Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.
Seminarleiter, sowie Ausbildungsfahrlehrer, erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2 Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums. Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.
Kosten
Seminarkosten: 460,00€
Verbandsmitglieder der BVF 440,00€
Zusätzliche Details
Expiry Date - 04.11.2024
Expiry Time - 00:00