Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG

Verkehrs-Institut Unna

Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG

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Fahrlehreranwärter ausbilden
Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer
werden.
Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer

  • Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren
  • Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen
    Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
    Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung
    besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet.
    Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule
  • Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis seit mind.
    zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG) oder
  • Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und mind. zwei Jahre
    im Besitz der Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG

Seminarkosten 810,00€ inkl. Imbiss

Verbandsmitglieder der BVF 770,00€ inkl. Imbiss

Zusätzliche Details

Expiry Date - 03.12.2024

Expiry Time - 00:00

16 spots left
 

Datum und Uhrzeit

03.02.2025 bis
07.02.2025
 

Enddatum der Anmeldung

30.01.2025
 

Standort

 

Veranstaltungsarten

 

Veranstaltungskategorie

 

Event Tags

 
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