Ausbildungsfahrlehrer §§ 16 und 35 FahrlG
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Fahrlehreranwärter ausbilden
Fahrschulleiter als auch angestellte Fahrlehrer können Ausbildungsfahrlehrer
werden.
Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer
- Besitz der Fahrlehrerlaubnis BE seit mind. drei Jahren
- Innerhalb der letzten zwei Jahre Besuch eines 5-tägigen
Einweisungsseminars gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
Zudem muss der Fahrschulinhaber selbst die Ausbildungsberechtigung
besitzen, auch wenn er selbst nicht ausbildet.
Voraussetzungen für die Ausbildungsfahrschule - Vorbesitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis seit mind.
zwei Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 FahrlG) oder - Besitz der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis und mind. zwei Jahre
im Besitz der Fahrschulerlaubnis (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG
Seminarkosten 810,00€ inkl. Imbiss
Verbandsmitglieder der BVF 770,00€ inkl. Imbiss
Zusätzliche Details
Expiry Date - 03.12.2024
Expiry Time - 00:00