
ASF-Fortbildung § 53 Abs. 2 FahrlG
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Inhaber einer Seminarerlaubnis Aufbauseminar (ASF) und einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik (FES) haben alle zwei Jahre an einer jeweils eintägigen Fortbildung der jeweiligen Erlaubnis teilzunehmen.
Die Frist zur Teilnahme an der nächsten Fortbildung beginnt mit Ablauf der letzten Fortbildungsfrist.
Kosten
Seminarkosten je Kurs 210,00€
Verbandsmitglieder je Kurs der BVF 200,00€