Unna
Kalender von Veranstaltungen
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3 Veranstaltungen,
Klasse BE
Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).
Klasse BE
Es bestehen unter anderem folgende Fördermöglichkeiten: AUFSTIEGS-BAföG (AFBG), Bundesagentur für Arbeit oder BFD (Berufsförderung für Bundeswehr-Soldaten).
4 Veranstaltungen,
1-Tages-Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle eintägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG). Seminarkosten (inklusive Mittagsimbiss): 180,00€ Verbandsmitglieder der BVF (inklusive Mittagsimbiss): 170,00€
4 Veranstaltungen,
1-Tages-Fortbildung für Seminarleiter ASF
Die 1-Tages-Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Bitte beachten Sie die Fristen. Seminarkosten je Kurs 180,00€ Verbandsmitglieder der BVF 170,00€ Seminarzeiten: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr, inklusive Mittagsimbiss
4 Veranstaltungen,
1-Tages-Fortbildung für Seminarleiter FES
Die 1-Tages-Fortbildung für Seminarleiter ASF/FES ist nun wieder alle 2 Jahre nachzuweisen. Bitte beachten Sie die Fristen. Seminarkosten je Kurs 180,00€ Verbandsmitglieder der BVF 170,00€ Seminarzeiten: 08:30 Uhr - 16:00 Uhr, inklusive Mittagsimbiss
4 Veranstaltungen,
Einweisung FES
Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! Seminarkosten FES inkl. Hospitation/Schulung 1.300,00 €
5 Veranstaltungen,
CE/BKF Kombi-Fortbildung
Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG, bzw. nach § 7 BKrFQV. Nach Abschluss der Fortbildung erhalten die Teilnehmer beide Zertifikate. Bitte geben Sie bei der Anmeldung mit an, ob Sie als Dozent oder […]
5 Veranstaltungen,
5 Veranstaltungen,
4 Veranstaltungen,
Fahrlehrer-Fortbildung
Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann […]