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Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG in Unna
Fahrlehrer-Fortbildung
Verkehrsinstitut Unna Rudolf-Diesel-Straße 55, Unna, DeutschlandAusgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet. Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei! Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum. Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann Weiterlesen…