Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Klasse CE-Fortbildung in Kombination mit BKF-Ausbilder-Fortbildung

Zwei Abschlüsse in einem Seminar: Diese kombinierte Fortbildung erfüllt sowohl die Anforderungen nach § 53 Abs. 1 FahrlG als auch nach § 7 BKrFQV.Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden beide Zertifikate. Die Fortbildung richtet sich an engagierte CE-Fahrlehrkräfte und umfasst aktuelle Themen aus der BKF-Aus- und -Weiterbildung, wie beispielsweise moderne Nutzfahrzeugtechnik, Berufsstand- und Fahrschulrecht.Dozentinnen und Dozenten, die in der beschleunigten Grundqualifikation oder in der BKF-Weiterbildung […]

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Fahrlehrer-Fortbildung 3 Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Fahrlehrer Fortbildung nach § 53 Abs. 1 FahrlG 📘 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Die Grundlage bildet § 53 Abs. 1 FahrlG. 🗓 FortbildungsumfangInnerhalb von vier Jahren ist nachzuweisen• eine zusammenhängende dreitägige Fortbildungoder• vier einzelne Fortbildungstage im selben Zeitraum ⏱ FristenDie Frist beginnt jeweils am 31.12. des Erteilungsjahres und endet

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