Fahrlehrer-Fortbildung § 53 Abs.1 FahrlG mit SHT B
Diese dreitägige Fortbildung erfüllt die gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 53 Abs. 1 FahrlG und kombiniert Theorie mit einem praxisnahen Sicherheitstraining Klasse B. 📚 Fortbildungsumfang Innerhalb von vier Jahren ist nachzuweisen• eine zusammenhängende dreitägige Fortbildungoder• vier einzelne Fortbildungstage Mit diesem Angebot erfüllen Sie drei Fortbildungstage am Stück. 🎓 Bonusregelung Seminarleiter und Ausbildungsfahrlehrer erhalten bis zu zwei […]
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