
Fortbildung für Fahrlehrer*innen in Bielefeld
7. Dezember @ 9:30 - 9. Dezember @ 16:00
Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet.
Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei!
Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum.
Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres.
Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums.
Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.