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Fahrlehrer-Fortbildung

12. Dezember - 14. Dezember

Ausgebucht. Wir sind dieses Jahr vollständig ausgelastet.
Schauen Sie gerne im nächsten Jahr bei uns vorbei!

Die Fortbildungspflicht regelt der § 53 Abs. 1. Alle 4 Jahre ist eine ununterbrochene 3-tägige Fortbildung nachzuweisen oder 4 beliebige Fortbildungstage im selben Zeitraum.
Fristbeginn ist grundsätzlich der 31.12. des Erteilungsjahres, Fristende ist dann der 31.12. des 4. Jahres.
Seminarleiter sowie Ausbildungsfahrlehrer erhalten für ihre Fortbildungen in diesen Bereichen bis zu 2 Tagen Bonus auf die allgemeine Fortbildung innerhalb des Fristzeitraums.
Der Bonus wird nur gewährt bei 4 Fortbildungstagen nach § 53 Abs. 1 FahrlG.

Seminarkosten: 390,00€ (Verbandsmitglieder der BVF 370,00€)

Alle Veranstaltungen verstehen sich inklusive Imbiss.
Seminarzeiten für alle Fortbildungen: 08:30 bis 16:00 Uhr.

Themen sind unter anderem
• Berufsständische Neuerungen und verkehrsrechtliche Fragen
• Der Fahrlehrerberuf: Mehr als nur ein Job?
• E-Mobilität: Aktuelles und Perspektiven
• Qualitätsmerkmale eines guten Unterrichts in Theorie und Praxis
• Fahrschul-Marketing und moderne Unterrichtsmethoden
• Automatisiertes Fahren, Fahrerassistenzsysteme
• E-Prüf-Protokoll und Fahraufgabenkatalog

Details

Beginn:
12. Dezember
Ende:
14. Dezember
Veranstaltungskategorien:
,

Veranstalter

Verkehrsinstitut Unna
Telefon
02303-9596100
E-Mail
Unna@verkehrs-institut.de
Veranstalter-Website anzeigen

Veranstaltungsort

Verkehrsinstitut Unna
Rudolf-Diesel-Straße 55
Unna, 59425 Deutschland
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Telefon
02303-9596100
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Anmeldungen sind für diese Veranstaltung geschlossen

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