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1-Tages-Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
22. November
Seit dem 01. Januar 2018 besteht für alle Ausbildungsfahrlehrer die Fortbildungspflicht. Alle 4 Jahre ist hier eine spezielle eintägige Fortbildung nachzuweisen (§ 53 Abs. 3 FahrlG).
Seminarkosten (inklusive Mittagsimbiss): 170,00€
Verbandsmitglieder der BVF (inklusive Mittagsimbiss): 160,00€